habe halt beim auswärtigen amt geschaut ob man in östereich irgendwelche impfungen braucht (das habe ich auch letztes jahr in der schweiz geschaut)
und folgendes gefunden für die autofahrer ausser arte noch
und folgendes gefunden für die autofahrer ausser arte noch
Seit dem 01. Mai 2005 gilt für in- und ausländische Lenker mehrspuriger Fahrzeuge eine Warnwestenpflicht. Solch eine Weste muss rot, orange oder gelb sein und der ÖNORM EN 471 entsprechen (auf dem Etikett der Jacke ersichtlich).
Die Warnwesten, die vom Fahrer immer mitgeführt werden müssen, sind zu tragen beim Verlassen des Fahrzeugs auf einer Autobahn, Autostraße oder Freilandstrasse für das Aufstellen eines Warndreiecks, auf einer unübersichtlichen Strassenstelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht und bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Für Mitfahrer besteht keine Warnwestenpflicht.
Bei Verstößen gegen das Nicht-Tragen, aber auch schon gegen das Nicht-Mitführen werden Organstrafverfügungen in Höhe von jeweils 14 € ausgestellt, allerdings reicht der gesetzliche Strafrahmen bis zu 2.180,- €, wenn beim Verlassen des Fahrzeugs durch das Nichttragen der Weste eine außerordentliche Gefahrensituation heraufbeschworen wird.
Der Österreichische Automobilclub hat eine Übergangszeit bis 01. August 2005 gefordert, in der Abmahnungen statt Bestrafungen ausgesprochen werden sollen. Die Exekutive hat wohlwollende Prüfung signalisiert. Gleichwohl kann ein Anspruch auf Straffreiheit davon nicht abgeleitet werden.